Empfehlenswerter Dienstleister werden
Als Genossenschaft ist es unser Ziel, das Reich Gottes zu fördern. Dazu gehört es auch, dass wir sog. Empfehlenswerte Dienstleister identifizieren und im Genossenschafts- und Interessentenkreis bekannt machen. Diese müssen nicht zwingend Mitglieder sein.
Wir möchten die christlichen Unternehmer in unserem Netzwerk dazu anhalten, zunächst einmal „beim Bruder“ zu kaufen, da hier eine gute Chance besteht, dass ein Teil des Geldes wieder zurück ins Reich Gottes fließt (Zehnter, Spenden,…). Bei einem nicht gläubigen Unternehmer ist das ja eher selten der Fall.
Wir erwarten nicht, dass „Empfehlenswerte Dienstleister“ Produkte und Dienstleistungen für Christen aus unserem Netzwerk billiger anbieten. Es könnte sogar sein, dass sie etwas teurer als andernorts sind. Unser Ziel ist es lediglich, Kapital für das Reich Gottes freizusetzen, und nicht Schnäppchen zu generieren.
Voraussetzung für die Aufnahme in das FBG-Netzwerk der Empfehlenswerten Diensleister ist die persönliche Referenz eines Christen. Sie selbst sollten zudem die Motivation teilen, mitzuhelfen, Gottes Reich zu bauen. Die Vermittlungsprovision für Geschäfte mit FBG-Mitgliedern, Interessenten und Partnern dient genau diesem Zweck.
Wir möchten die christlichen Unternehmer in unserem Netzwerk dazu anhalten, zunächst einmal „beim Bruder“ zu kaufen, da hier eine gute Chance besteht, dass ein Teil des Geldes wieder zurück ins Reich Gottes fließt (Zehnter, Spenden,…). Bei einem nicht gläubigen Unternehmer ist das ja eher selten der Fall.
Wir erwarten nicht, dass „Empfehlenswerte Dienstleister“ Produkte und Dienstleistungen für Christen aus unserem Netzwerk billiger anbieten. Es könnte sogar sein, dass sie etwas teurer als andernorts sind. Unser Ziel ist es lediglich, Kapital für das Reich Gottes freizusetzen, und nicht Schnäppchen zu generieren.
Voraussetzung für die Aufnahme in das FBG-Netzwerk der Empfehlenswerten Diensleister ist die persönliche Referenz eines Christen. Sie selbst sollten zudem die Motivation teilen, mitzuhelfen, Gottes Reich zu bauen. Die Vermittlungsprovision für Geschäfte mit FBG-Mitgliedern, Interessenten und Partnern dient genau diesem Zweck.
Umsatzgrößen bzw. Margen fallen je nach Branche deutlich unterschiedlich aus. Vor diesem Hintergrund haben wir die Provisionsregelungen an die Spezifika von Branchen angepasst:
A) Handelsunternehmen (Elektronikmärkte, …) zahlen 2,4% (Genossen) bzw. 3,6% (Nicht-Genossen) vom Gesamtumsatz des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
B) Unternehmen, die auf Provisionsbasis arbeiten (Reisebüros,…) , zahlen 12% / 18% von ihrer Provision des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
C) Ebenso zahlen Unternehmen, die auf Honorarbasis arbeiten (Berater, Architekten,…), 12% / 18% von Ihrem Honorar des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
B) Unternehmen, die auf Provisionsbasis arbeiten (Reisebüros,…) , zahlen 12% / 18% von ihrer Provision des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
C) Ebenso zahlen Unternehmen, die auf Honorarbasis arbeiten (Berater, Architekten,…), 12% / 18% von Ihrem Honorar des über FBG vermittelten Geschäfts an die FBG.
Zu welcher Kategorie Ihr Unternehmen zählt, müßten Sie anhand dieser Vorgaben prüfen und mir mitteilen. Nach erfolgtem Abschluss einer Provisionsverienbarung bewerben wir Sie als „Empfehlenswerten Dienstleister“ in unserem Netzwerk.
Wie können Sie Empfehlenswerter Dienstleister werden?
1) Schreiben Sie uns, welche Dienstleistungen oder Produkte Sie anbieten.
1) Schreiben Sie uns, welche Dienstleistungen oder Produkte Sie anbieten.
2) Wenn Sie in unserem Netzwerk nicht bekannt sind und / oder in keinem anderen Netzwerk gelistest sind (idea, Christliche Kooperationsbörse,...) bitten wir um die Referenz eines Pastors, Ältesten oder Hauskreisleiters.
3) Wir setzen uns nach Erhalt Ihrer E-Mail mit Ihnen in Verbindung.
FBG für:
Aktuelle Projekte
Hof mit Himmel - Im Gespräch mit Wilfried Franz



