Mitglied werden
Können Sie sich mit Vision und Werten von FBG identifizieren?
Unsere Vision
Wir etablieren ein neues Unternehmertum!
Unsere Werte
Wir ehren Gott.
Wir ermutigen Unternehmer.
Wir arbeiten profitabel.
Wir etablieren ein neues Unternehmertum!
Unsere Werte
Wir ehren Gott.
Wir ermutigen Unternehmer.
Wir arbeiten profitabel.
Dann werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft!
- Als Mitglied zeichnen Sie mindestens einen Geschäftsanteil zu 2.500 Euro.
- Eine erste Einzahlung von 1.250 Euro zzgl. Verwaltungspauschale ist ausreichend
- Der Restbetrag ist im Folgejahr zu zahlen.
- Die Verwaltungspauschale beträgt zur Zeit 350,00 Euro.
- Es steht Ihnen auch frei, mehr als einen Anteil zu zeichnen. Sie erhalten dann abhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäftsanteile mehr Stimmrechte in der Generalversammlung. Allerdings kann kein Mitglied mehr als zehn Prozent der Stimmen aller Mitglieder haben.
- Aus Gewinnen, die die Genossenschaft erwirtschaftet, sollen Genossenschaftsanteile mit vier Prozent verzinst werden. In den Aufbaujahren ist jedoch nicht mit einer Ausschüttung zu rechnen.
- Es gilt die satzungsgemäße Kündigungsfrist von 25 Monaten für Anteile. Die FBG ist eine Unternehmergenossenschaft. Sie können jedoch auch als Privatperson Mitglied werden. Jedoch müssen laut Satzung 75 Prozent der Mitglieder Unternehmen / Unternehmer sein. Wird diese Quote unterschritten, werden Anträge von Privatpersonen auf eine Warteliste gesetzt.
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